| Rechte und PflichtenErörterungspflicht: Wichtige Entscheidungen sind immer mit dem Betreuten zu besprechen! (z.B. Umzug, Unterbringung etc.)
Wohl und Wunsch des Betreuten:
Der Betreuer hat den Wünschen, dem Willen und der Lebensführung des Betreuten zu entsprechen - solange es nicht dessen Wohl zuwider läuft.
Keine Pflegeleistung!
Betreuung bedeutet nicht Hilfe in lebenspraktischen Dingen! Von Ihnen als Betreuer werden keine Pflege-, Einkaufs- oder Spazierdienste erwartet.
Meldepflicht: Ein Betreuer darf nicht über die angeordneten Aufgabenkreise hinaus arbeiten!
Er muss beim Gericht die Erweiterung oder Einschränkung von Aufgabenkreisen beantragen, über eine mögliche Abgabe an das Ehrenamt informieren oder gar die Aufhebung der Betreuung anregen.
Berichtspflicht: Zu Beginn der Betreuung muss der Betreuer ein Vermögensverzeichnis erstellen,
am Ende der Betreuung eine Schlussrechnung einreichen.
Jährlich ist er verpflichtet zu Rechnungslegung und Jahresbericht,
auf Verlangen des Gerichts muss er immer Stellung nehmen und berichten.
Genehmigungspflicht: Eine Auswahl:
* Die Verfügung von Geldsummen über 3000 Euro (hier unklare Rechtssprechung ob Betrag oder Kontostand über 3000 Euro gemeint ist). Bei wiederkehrenden Zahlungen kann das Gericht eine allgemeine Ermächtigung erteilen.
* Die Aufnahme eines Kredits
* Die Ausschlagung einer Erbschaft
* Die Kündigung oder Vermietung von Wohnraum
* Bestimmte Geldanlagen, Grundstücksgeschäfte, etc.
-->Alle weiteren Genehmigungspflichten sind nachzulesen z.B. im "Ratgeber Betreuungsrecht" von Walter Zimmermann.
Besondere Genehmigungen innerhalb der Gesundheitsfürsorge:
* Die Einwilligung in gefährliche Heilbehandlungen, Untersuchungen oder medizinische Eingriffe
* Die Einwilligung in eine Sterilisation
* Die Einwilligung in eine freiheitsentziehende Maßnahme oder in eine geschlossene Unterbringung.
Haftung: Gegenüber dem Betreuten:
* z.B. durch verspätetes oder versäumtes Stellen von diversen Anträgen(Rente, Grundsicherung, Wohngeld, Befreiung von GEZ oder Krankenkassenzuzahlung)
* z.B. durch den Verkauf von Vermögen zu einem vollkommen unangemessenen Betrag.
Gegenüber Dritten:
* z.B. bei Vertragsabschluss ohne die entsprechende Befugnis
* z.B. bei Vertragsabschluss ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung des Betreuten
--> Unbedingt Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschaden abschließen! |
Kontakt: Betreuungsverein Nassauer Land e.V. Alexanderstraße 2 56130 Bad Ems
Tel: 02603 9317172 Fax: 02603 9317211
info@btv-nassauer-land.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Sprechstunden: jeden 2. Donnerstag im Monat 15:30 - 17:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
jeden 1. Dienstag im Monat 14:00 - 15:30 Uhr im Kreml-Kulturhaus Burgschwalbacher Str. 8, 65632 Hahnstätten jeden 1. Dienstag im Monat 16:00 - 17:30 Uhr im Haus der Familie, Römerberg 12, 56368 Katzenelnbogen Wir bitten um eine Voranmeldung.
Online-Sprechstunde: jeden 4. Donnerstag im Monat von 14:00 - 16:00 Uhr | |||