Die rechtliche Betreuung 


Im Jahr 1992 wurde die rechtliche Betreuung ins Leben gerufen, um an die Stelle der damals existierenden Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft zu treten. Ein Mensch, der heute unter einer rechtlichen Betreuung steht, ist grundsätzlich weder entmündigt noch geschäftsunfähig*.

 

Generell ist der Begriff "Betreuung" oder "Betreuer" eine sehr irreführende Berufsbezeichnung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Betreuer, der hilfebedürftigen Menschen als Begleitung in lebenspraktischen Dingen, wie Unterstützung bei der Körperpflege, Einkäufen, Arztbesuchen oder dem Haushalt zur Seite steht, sondern es handelt sich hier ausschließlich um eine rechtliche Betreuung. Werden solche Hilfen allerdings benötigt, versucht der Betreuer diese zu organisieren.

 

Eine Person hat Anspruch auf eine Betreuung, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln.


Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die rechtliche Betreuung. Angefangen bei der Bestellung eines Betreuers über die unterschiedlichen Aufgabenkreise, bis hin zu den Rechten und Pflichten eines Betreuers.

 

*in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit gibt es dennoch Ausnahmen, Näheres dazu finden Sie hier (Verlinkung Vermögenssorge Einwilligungsvorbehalt)

 

 

  

 

Kontakt:

Betreuungsverein Nassauer Land e.V.

Alexanderstraße 2

56130 Bad Ems

 

Tel: 02603 9317172

Fax: 02603 9317211

 

info@btv-nassauer-land.de   

 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag  

09:00 - 12:00 Uhr 

 

Sprechstunden:

jeden 2. Donnerstag im Monat

15:30 - 17:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez  

 

jeden 1. Dienstag im Monat

14:00 - 15:30 Uhr 

im Kreml-Kulturhaus

Burgschwalbacher Str. 8, 65632 Hahnstätten


jeden 1. Dienstag im Monat

16:00 - 17:30 Uhr im 

Haus der Familie, Römerberg 12, 56368 Katzenelnbogen


 Wir bitten um eine Voranmeldung.

 

Online-Sprechstunde:

jeden 4. Donnerstag im Monat von 14:00 - 16:00 Uhr