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Die rechtliche BetreuungIm Jahr 1992 wurde die rechtliche Betreuung ins Leben gerufen, um an die Stelle der damals existierenden Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft zu treten. Ein Mensch, der heute unter einer rechtlichen Betreuung steht, ist grundsätzlich weder entmündigt noch geschäftsunfähig*.
Generell ist der Begriff "Betreuung" oder "Betreuer" eine sehr irreführende Berufsbezeichnung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Betreuer, der hilfebedürftigen Menschen als Begleitung in lebenspraktischen Dingen, wie Unterstützung bei der Körperpflege, Einkäufen, Arztbesuchen oder dem Haushalt zur Seite steht, sondern es handelt sich hier ausschließlich um eine rechtliche Betreuung. Werden solche Hilfen allerdings benötigt, versucht der Betreuer diese zu organisieren.
Eine Person hat Anspruch auf eine Betreuung, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln.
*in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit gibt es dennoch Ausnahmen, Näheres dazu finden Sie hier (Verlinkung Vermögenssorge Einwilligungsvorbehalt)
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Kontakt: Betreuungsverein Nassauer Land e.V. Alexanderstraße 2 56130 Bad Ems
Tel: 02603 9317172 Fax: 02603 9317211
info@btv-nassauer-land.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Sprechstunden: jeden 2. Donnerstag im Monat 15:30 - 17:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
jeden 1. Dienstag im Monat 14:00 - 15:30 Uhr im Kreml-Kulturhaus Burgschwalbacher Str. 8, 65632 Hahnstätten jeden 1. Dienstag im Monat 16:00 - 17:30 Uhr im Haus der Familie, Römerberg 12, 56368 Katzenelnbogen Wir bitten um eine Voranmeldung.
Online-Sprechstunde: jeden 4. Donnerstag im Monat von 14:00 - 16:00 Uhr | |||