Die rechtliche Betreuung

 

 

Im Jahr 1992 wurde die rechtliche Betreuung ins Leben gerufen, um an die Stelle der damals existierenden Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft zu treten. Ein Mensch, der heute unter einer rechtlichen Betreuung steht, ist grundsätzlich weder entmündigt noch geschäftsunfähig*.

Generell ist der Begriff "Betreuung" oder "Betreuer" eine sehr irreführende Berufsbezeichnung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Betreuung, welche hilfebedürftigen Menschen als Begleitung in lebenspraktischen Dingen, wie Unterstützung bei der Körperpflege, Einkäufen, Arztbesuchen oder dem Haushalt zur Seite stehen, sondern es handelt sich hier ausschließlich um eine rechtliche Betreuung. Werden solche Hilfen allerdings benötigt, versucht der Betreuer / die Betreuerin diese zu organisieren.

Wer hat eigentlich Anspruch auf eine rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung erhält nur derjenige, der Aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln.
Ob diese Gründe vorliegen muss durch ein (fachärztliches) Gutachten attestiert werden.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die rechtliche Betreuung. Angefangen bei der Bestellung einer Betreuung über die unterschiedlichen Aufgabenkreise, bis hin zu den Rechten und Pflichten einer Betreuung.

*in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit gibt es dennoch Ausnahmen, Näheres dazu finden Sie im Bereich "Downloads".