| Die Aufenthaltsbestimmung
In vielen Bezirken als (teil-) identisch mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ zu verstehen.
Folgende Aufgaben können in diesen Aufgabenkreis fallen:
* Die Begründung oder die Kündigung des Wohnsitzes (genehmigungspflichtig!), damit einhergehend die Organisation(!) von Umzug, Wohnungsräumung und/ oder Renovierungsarbeiten etc.
Hier überschneiden sich die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Dritten und Behörden!
Die geschlossene Unterbringung Ist wegen Eigengefährdung des Betreuten eine Unterbringung notwendig, so muss der Betreuer einen Antrag beim Vormundschaftsgericht auf Hilfe der Betreuungsbehörde und Genehmigung der Unterbringung stellen, sowie ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Genehmigung durch das Gericht ist deshalb erforderlich, weil der Betreuer immer im Willen des Betreuten entscheiden soll, nun aber gegen diesen handeln muss.
Liegt die Genehmigung von dem Gericht vor, kann immer noch der Betreuer entscheiden, ob die Unterbringung tatsächlich durchgeführt wird oder nicht.
Das Gericht genehmigt nicht die Unterbringung an sich, sondern die Entscheidung des Betreuers! |
Kontakt: Betreuungsverein Nassauer Land e.V. Alexanderstraße 2 56130 Bad Ems
Tel: 02603 9317172 Fax: 02603 9317211
info@btv-nassauer-land.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Sprechstunden: jeden 2. Donnerstag im Monat 15:30 - 17:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
jeden 1. Dienstag im Monat 14:00 - 15:30 Uhr im Kreml-Kulturhaus Burgschwalbacher Str. 8, 65632 Hahnstätten jeden 1. Dienstag im Monat 16:00 - 17:30 Uhr im Haus der Familie, Römerberg 12, 56368 Katzenelnbogen Wir bitten um eine Voranmeldung.
Online-Sprechstunde: jeden 4. Donnerstag im Monat von 14:00 - 16:00 Uhr | |||