| Die Aufenthaltsbestimmung
In vielen Bezirken als (teil-) identisch mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ zu verstehen.
Folgende Aufgaben können in diesen Aufgabenkreis fallen:
* Die Begründung oder die Kündigung des Wohnsitzes (genehmigungspflichtig!), damit einhergehend die Organisation(!) von Umzug, Wohnungsräumung und/ oder Renovierungsarbeiten etc.
Hier überschneiden sich die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Dritten und Behörden!
Die geschlossene Unterbringung
Ist wegen Eigengefährdung des Betreuten eine Unterbringung notwendig, so muss der Betreuer einen Antrag beim Vormundschaftsgericht auf Hilfe der Betreuungsbehörde und Genehmigung der Unterbringung stellen, sowie ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Genehmigung durch das Gericht ist deshalb erforderlich, weil der Betreuer immer im Willen des Betreuten entscheiden soll, nun aber gegen diesen handeln muss.
Liegt die Genehmigung von dem Gericht vor, kann immer noch der Betreuer entscheiden, ob die Unterbringung tatsächlich durchgeführt wird oder nicht.
Das Gericht genehmigt nicht die Unterbringung an sich, sondern die Entscheidung des Betreuers! |
Kontakt: Betreuungsverein Nassauer Land e.V. Alexanderstraße 2 56130 Bad Ems
Tel: 02603 9317171 Fax: 02603 9317211
E-Mail: betreuungsverein-nassauer-land@t-online.de
Sprechzeiten für ehrenamtliche Betreuer:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
2. + 4. Donnerstag 15:00 - 17:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez
1. + 3. Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr im Pflegeheim Durea Familie, Aarstr. 29 in 65632 Hahnstätten 1. + 3. Donnerstag 16:30 - 18:00 Uhr im Seniorenstift Theodor Fliedner Stiftung, Stiftstr. 14 in Katzenelnbogen
und nach telefonischer Vereinbarung
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