Die Betreuungsverfügung

 

Sie haben Niemanden, dem sie so vorbehaltlos vertrauen, so dass eine Vorsorgevollmacht nicht infrage käme?

 

Sie möchten aber auch nicht dass später evtl. jemand zu Ihrem Betreuer bestellt wird den Sie nicht mögen oder gar nicht kennen?

 

Dann käme für Sie eine Betreuungsverfügung in Frage!

 

Hier bestimmen Sie, wer später im Fall der Fälle zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. An diesen Wunsch ist das Gericht gebunden -solange nicht triftige Gründe gegen die Person sprechen.  

 

Innerhalb einer Betreuungsverfügung können und sollten Sie auch alle Ihre persönlichen Wünsche niederschreiben. Beispielsweise in welches Heim Sie später auf gar keinen Fall möchten, oder was mit Ihrem Haus oder Ihren Tieren passieren soll.  

 

Bedenken Sie: Hier geht es nicht um ein Testament! Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung schreiben Sie auf, wie Sie sich Ihr Leben vorstellen, sollten Sie einmal nicht mehr selber in der Lage sein alles zu organisieren.  

 

Auch wenn Sie niemanden haben den sie innerhalb einer solchen Verfügung benennen können macht sie Sinn:

 

Sollte einmal ein fremder Betreuer für Sie bestellt werden, kann er anhand Ihrer niedergeschriebenen Wünsche und Vorstellungen Ihr Leben gestalten.

 

Sie wünschen weitere Beratung zu diesem Thema?  

 

Rufen Sie uns an:

 

02603-9317171

  

 

Kontakt:

Betreuungsverein Nassauer Land e.V.

Alexanderstraße 2

56130 Bad Ems

 

Tel: 02603 9317172

Fax: 02603 9317211

 

info@btv-nassauer-land.de   

 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag  

09:00 - 12:00 Uhr 

 

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jeden 2. Donnerstag im Monat

15:30 - 17:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Diez  

 

jeden 1. Dienstag im Monat

14:00 - 15:30 Uhr 

im Kreml-Kulturhaus

Burgschwalbacher Str. 8, 65632 Hahnstätten


jeden 1. Dienstag im Monat

16:00 - 17:30 Uhr im 

Haus der Familie, Römerberg 12, 56368 Katzenelnbogen


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Online-Sprechstunde:

jeden 4. Donnerstag im Monat von 14:00 - 16:00 Uhr